Frau Carolin Söfker hat für Frau Bundesministerin Dr. Kristina Schröder auf unseren Brief mit Unterschriftenlisten vom
20. Februar 2012 geantwortet, in dem wir sie gebeten hatten, doch die Kinderrechte ins Grundgesetz zu übernehmen.

Hier haben wir die wichtigsten Inhalte aufgezählt:

Frau Bundesministerin Schröder ist es ein großes Anliegen, dass Kinder von ihren Rechten profitieren und diese nicht bloß auf dem Papier stehen. Daher setzt sich das Bundesfamilienministerium mit zahlreichen Aktivitäten für eine Verbesserung der Situation und Zukunftschancen von Kindern ein.

  • Das Bundeskinderschutzgesetz (am 1. Januar 2012 in Kraft getreten) führt zu einem verbesserten und aktiven Kinderschutz.
  • Der Ausbau der Kinderbetreuung sowie die Initiative „Offensive Frühe Chancen“ verbessern die Bildungschancen von Kindern (effektives Mittel gegen Kinderarmut und Kinderarbeit sowie für bessere Zukunftschancen).
  • Deutschland hat am 28. Februar 2013 als dritter Staat weltweit und als erster europäischer Staat das dritte Zusatzprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Darin wird ein Beschwerdeverfahren geregelt, mit dem Kinder Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention bei dem VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen können.
  • Inkrafttreten wird dieses Beschwerdeverfahren, wenn insgesamt zehn Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert haben.
  • Die Rechte von Kindern sind in Deutschland durch die Grundrechte in Verbindung mit den vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Leitlinien verfassungsrechtlich abgesichert.
  • Kinder sind wie Erwachsene Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit zu.
  • Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG garantiert den in der Entschließung geforderten Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung.
  • Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Absatz 2 GG folgt.

Frau Ministerin Schröder begrüßt es ausdrücklich, dass sich junge Menschen für ihre Umwelt und die Gesellschaft interessieren und sich für Verbesserungen einsetzen.

Alles Wissenswerte zum Kinder- und Jugendschutz im Überblick auf der Internetseite: www.bmfsfj.de